Zuständige Aufsichtsbehörde:

 Landratsamt 92660 Neustadt/Waldnaab, Abteilung Gesundheitswesen

 

 Berufsbezeichnung:

 Heilpraktiker, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland, durch das Gesundheitsamt Landshut

 

 Berufsrechtliche Regelungen:

 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, Heilpraktikergesetz, BGBl., III 2122-2

 Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz, BGBl., III 2122-2-1

 

 Der Titel „Heilpraktiker“ ist eine in Deutschland nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) vom 17.2.1939 erteilte

 Berufsbezeichnung. Über den Antrag auf Erteilung entscheidet nach der Durchführungsverordnung zum Heil-

 praktikergesetz (DVO) vom 18.02.1939 die Untere Verwaltungsbehörde.

 

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 Heilpraktikerin Amalie Rettinger, Am Schnurrenacker 7, 92670 Windischeschenbach